OVG Niedersachsen - Urteil vom 10.11.2009
1 LB 45/08
Normen:
BImSchG § 3 Abs. 6; BImSchG § 22 Abs. 1; BImSchG § 24; NBauO § 74 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 185
BauR 2010, 195
DVBl 2010, 60
GewArch 2010, 374
ZUR 2010, 51
ZfBR 2010, 144
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 06.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 618/06

Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von Biofiltern als Einwand gegen die Befürchtung nachteiliger Folgen für einen landwirtschaftlichen Betrieb durch eine heranrückende Wohnbebauung; Verweis auf den Einsatz von Biofiltern bei in der Fachwelt noch nicht als Stand der Technik i.S.d. § 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) angesehenem Einsatz von Abluftreinigungsanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.11.2009 - Aktenzeichen 1 LB 45/08

DRsp Nr. 2009/26875

Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von "Biofiltern" als Einwand gegen die Befürchtung nachteiliger Folgen für einen landwirtschaftlichen Betrieb durch eine heranrückende Wohnbebauung; Verweis auf den Einsatz von "Biofiltern" bei in der Fachwelt noch nicht als "Stand der Technik" i.S.d. § 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) angesehenem Einsatz von Abluftreinigungsanlagen

Dem Inhaber eines Schweinemastbetriebs, der sich gegen heranrückende Wohnbebauung wehrt, kann nicht entgegengehalten werden, seine Betriebsgerüche ließen sich durch den Einsatz von "Biofiltern" durchgreifend reduzieren, wenn diese in der Fachwelt noch nicht als "Stand der Technik" im Sinne des § 22 Abs. 1 BImSchG angesehen werden.

Normenkette:

BImSchG § 3 Abs. 6; BImSchG § 22 Abs. 1; BImSchG § 24; NBauO § 74 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34;

Tatbestand