Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Beschluss der Zivilkammer 28 vom 4. Oktober 2019 -
Ergänzend ist auszuführen:
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