Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2009 wird auf Kosten der Klägerin, die auch die Kosten der Streithelfer der Beklagten trägt, zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Klägerin gehört ein altes, denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Wiesbaden. Die Beklagte ist ein Bauunternehmen, das für die Streithelfer Arbeiten für einen Neubau auf deren Grundstück durchführte und dabei im Juni 2005 eine Rüttelplatte zur Verdichtung des Bodens einsetzte. Das Grundstück der Klägerin ist von der damaligen Baustelle rund 14 m entfernt.
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