BVerwG - Urteil vom 29.07.1977
IV C 3.75
Normen:
BBG § 127 Abs. 1; BBG § 128 Abs. 1 Nr. 2; BBG § 130 Abs. 1;
Fundstellen:
BayVBl 1978, 279
BRS 37 Nr. 80
Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 21
StädteT 1978, 48
ZMR 1978, 142
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 13.12.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 8.72
OVG Berlin, vom 04.10.1974 - Vorinstanzaktenzeichen II B 20.73

Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht; Funktionaler Begriff der Entwässerung; Aufwandermittlung; Anderweitig gedeckter Aufwand

BVerwG, Urteil vom 29.07.1977 - Aktenzeichen IV C 3.75

DRsp Nr. 2009/19405

Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht; Funktionaler Begriff der Entwässerung; Aufwandermittlung; Anderweitig gedeckter Aufwand

1. Ist in einer Satzung für die Herstellung der Gehwege ein Einheitssatz je Quadratmeter Gehwegfläche festgesetzt, so darf er nur auf diejenigen Teile des Gehwegs angewendet werden, die die Gemeinde auf ihre Kosten hergestellt hat. 2. a) Einheitssätze für die Straßenentwässerung sind nicht an den Kosten zu orientieren, die die Verlegung eines vergleichbaren Kanalisationsrohres verursacht (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 25 August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - BVerwGE 38, 275; Buchholz 406.11 BBG § 130 Nr. 9). b) Es ist nicht erforderlich, einen gesonderten Einheitssatz für jedes technisch abgegrenzte Entwässerungssystem zu bilden; vielmehr ist es auch zulässig, bei der Bildung eines Einheitssatzes wegen des funktionalen Zusammenhangs der Entwässerung auf das gesamte Entwässerungsnetz einer Gemeinde abzustellen (Aufgabe der engeren Auffassung im Urteil vom 25 August 1971).

Normenkette:

BBG § 127 Abs. 1; BBG § 128 Abs. 1 Nr. 2; BBG § 130 Abs. 1;

Gründe:

I.