Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 26. November 2018 wird der Streitwert auf 12.500 Euro festgesetzt.
II.Im Übrigen wird die Streitwertbeschwerde der Kläger zurückgewiesen.
Die zulässige Streitwertbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss vom 26. November 2018 (§
Gemäß §
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