Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I. Der Kläger wendet sich gegen die dem Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamts R. vom 21. Mai 2013 erteilte bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Lagerräumen als Wohnung und Büro sowie zum Neubau eines Carports. Der Kläger ist Eigentümer des westlich an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 277/4 Gemarkung R. Er betreibt auf diesem Grundstück einen metallverarbeitenden Betrieb, für den ihm das Landratsamt mit Bescheid vom 3. Dezember 2004 eine bauaufsichtliche Genehmigung zur Erweiterung der Schlosserei und Errichtung eines Carports erteilt hatte.
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