Der am 9. Dezember 2020 als Satzung beschlossene und am 2. August 2021 erneut bekannt gemachte Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Baugebiet "B************ Am ********" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den im beschleunigten Verfahren gem. §
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