Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat in dem Beschluss den mit der Beschwerde weiterverfolgten Eilantrag der Antragstellerin,
die aufschiebende Wirkung ihrer am 2. September 2022 bei dem Verwaltungsgericht eingegangenen Klage -
als unbegründet abgelehnt.
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