Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. November 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde hat der Antragsteller zu tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird für beide Rechtsstufen auf 2 500 EUR festgesetzt.
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