Der Bebauungsplan "Ortsentlastungsstraße Affalterbach" der Gemeinde Affalterbach vom 9. Juli 2020 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ortsentlastungsstraße Affalterbach" der Antragsgegnerin vom 09.07.2020.
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