VG München, vom 27.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 SN 16.3166
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Beschränkung der Subjektivierung des Unionsrechts als Anknüpfungspunkt für ein Klagerecht von Umweltverbänden; Enumerativprinzip für die Verbandsklage; Naturschutzfachliche Einschätzung zum Erhaltungszustand der Population des Baumfalken für den vorliegenden Einzelfall
VGH Bayern, Beschluss vom 29.12.2016 - Aktenzeichen 22 CS 16.2162
DRsp Nr. 2017/9672
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Beschränkung der Subjektivierung des Unionsrechts als Anknüpfungspunkt für ein Klagerecht von Umweltverbänden; Enumerativprinzip für die Verbandsklage; Naturschutzfachliche Einschätzung zum Erhaltungszustand der Population des Baumfalken für den vorliegenden Einzelfall
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