Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Mühlhausen vom 15.03.2013 - Nichtabhilfeentscheidung vom 04.04.2013 - aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Vereinigung der im Betreff bezeichneten Grundstücke nicht aus den Gründen der Beschlüsse vom 15.03. und 04.04.2013 zurückzuweisen.
I.
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