Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 14.819 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die insofern maßgeblichen Darlegungen des Klägers (§
1.
Der Kläger macht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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