Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung vom 18. Februar 2022 wird aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
Sie ist gem. §
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 -
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