OVG Saarland - Urteil vom 28.09.2009
1 A 313/09
Normen:
BBauG § 131 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 2; BBauG § 134 Abs. 1; AO § 38; AO § 170; KAG § 8 Abs. 4; KAG § 8 Abs. 5; KAG § 8 Abs. 6; KAG § 8 Abs. 7; KAG § 8 Abs. 8; KAG § 12;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 20.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1176/08

Entstehen der sachlichen Kanalbaubeitragspflicht für ein nicht mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück der Gemeinde; Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist

OVG Saarland, Urteil vom 28.09.2009 - Aktenzeichen 1 A 313/09

DRsp Nr. 2009/22755

Entstehen der sachlichen Kanalbaubeitragspflicht für ein nicht mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück der Gemeinde; Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist

Die sachliche Kanalbaubeitragspflicht für ein nicht mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück der Gemeinde entsteht erst mit der Übereignung an einen Dritten, so dass die Festsetzungsverjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem die Übereignung erfolgt.

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. März 2009 - 11 K 1176/08 - wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BBauG § 131 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 2; BBauG § 134 Abs. 1; AO § 38; AO § 170; KAG § 8 Abs. 4; KAG § 8 Abs. 5; KAG § 8 Abs. 6; KAG § 8 Abs. 7; KAG § 8 Abs. 8; KAG § 12;

Tatbestand

Den Klägern gehört je zur Hälfte das in der Landeshauptstadt Saarbrücken gelegene Grundstück Gemarkung S., Flur ... Parzelle Nr. ... (A-Straße). Dieses Grundstück ist 721 m² groß und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "K." vom 30.8.1967. Der Bebauungsplan weist an dieser Stelle ein Mischgebiet aus und setzt die Geschossflächenzahl auf 0,7 fest.