OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 03.05.2023
1 MR 10/20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 4; BauGB § 214 Abs. 4;

Außervollzugsetzung der Satzung der Gemeinde über die 6. Änderung des Bebauungsplans Schmiedekoppel (hier: Entwässerungskonzept); Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring); Anforderungen an die Umweltprüfung und den Umweltbericht; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.05.2023 - Aktenzeichen 1 MR 10/20

DRsp Nr. 2023/6815

Außervollzugsetzung der Satzung der Gemeinde über die 6. Änderung des Bebauungsplans "Schmiedekoppel" (hier: Entwässerungskonzept); Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring); Anforderungen an die Umweltprüfung und den Umweltbericht; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 1 MR 10/20 - wird hinsichtlich Satz 1 des Tenors geändert und insoweit wie folgt neugefasst: Der Antrag der Antragsteller vom 1. September 2020 auf Außervollzugsetzung der Satzung der Antragsgegnerin über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Schmiedekoppel" bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag der Antragsteller - 1 KN 21/20 - wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Änderungsverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 15.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 4; BauGB § 214 Abs. 4;

Gründe

I.