Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I. Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Feststellung, dass der Betrieb von zwei Freischankflächen mit einer Größe von zuletzt jeweils ca. 40 m2 keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf.
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