VGH Bayern - Beschluss vom 08.09.2016
9 CE 16.1397
Normen:
BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 15d;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 27.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 E 16.1072

Erforderlichkeit einer bauaufsichtlichen Genehmigung für eine Spielhalle mit Gaststättenbetrieb

VGH Bayern, Beschluss vom 08.09.2016 - Aktenzeichen 9 CE 16.1397

DRsp Nr. 2016/16175

Erforderlichkeit einer bauaufsichtlichen Genehmigung für eine Spielhalle mit Gaststättenbetrieb

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 15d;

Gründe

I. Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Feststellung, dass der Betrieb von zwei Freischankflächen mit einer Größe von zuletzt jeweils ca. 40 m2 keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf.