Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2014 - W 3 K 13.185 - in seinem stattgebenden Teil wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für den Ausbau der Lehmgrubenstraße.
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