OVG Niedersachsen - Beschluss vom 26.11.2009
9 LA 175/08
Normen:
BauGB § 146 Abs. 1; BauGB § 154 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2010, 285
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 29.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 4430/06

Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegene Straße; Ausbau des Sanierungsgebiets während der förmlichen Festlegung nach Aufhebung der Sanierungssatzung; Freistellung von Beitragspflichten gemäß § 154 Abs. 1 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei Fällen von Ordnungsmaßnahmen nach § 146 Abs. 1 BauGB

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 9 LA 175/08

DRsp Nr. 2009/26900

Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegene Straße; Ausbau des Sanierungsgebiets während der förmlichen Festlegung nach Aufhebung der Sanierungssatzung; Freistellung von Beitragspflichten gemäß § 154 Abs. 1 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei Fällen von Ordnungsmaßnahmen nach § 146 Abs. 1 BauGB

1. Liegt eine bei natürlicher Betrachtung einheitliche Anlage/Einrichtung teilweise in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, so zerfällt sie an der Satzungsgrenze aus Rechtsgründen in zwei beitragsrechtlich selbstständige Teile. 2. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung ist für die Festlegung der Anlage/Einrichtung maßgeblich, wie weit diese während der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgebaut worden ist. 3. Die Freistellung von Beitragspflichten gemäß § 154 Abs. 1 Satz 3 BauGB bezieht sich auf alle Fälle, in denen Ordnungsmaßnahmen nach § 146 Abs. 1 BauGB vorliegen und daher ein Sanierungsausgleichsbetrag erhoben werden kann.

Normenkette:

BauGB § 146 Abs. 1; BauGB § 154 Abs. 1 S. 3;

Gründe