VG Oldenburg, vom 29.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 4430/06
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegene Straße; Ausbau des Sanierungsgebiets während der förmlichen Festlegung nach Aufhebung der Sanierungssatzung; Freistellung von Beitragspflichten gemäß § 154 Abs. 1 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei Fällen von Ordnungsmaßnahmen nach § 146 Abs. 1 BauGB
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 9 LA 175/08
DRsp Nr. 2009/26900
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegene Straße; Ausbau des Sanierungsgebiets während der förmlichen Festlegung nach Aufhebung der Sanierungssatzung; Freistellung von Beitragspflichten gemäß § 154 Abs. 1 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei Fällen von Ordnungsmaßnahmen nach § 146 Abs. 1BauGB
1. Liegt eine bei natürlicher Betrachtung einheitliche Anlage/Einrichtung teilweise in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, so zerfällt sie an der Satzungsgrenze aus Rechtsgründen in zwei beitragsrechtlich selbstständige Teile.2. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung ist für die Festlegung der Anlage/Einrichtung maßgeblich, wie weit diese während der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgebaut worden ist.3. Die Freistellung von Beitragspflichten gemäß § 154 Abs. 1 Satz 3 BauGB bezieht sich auf alle Fälle, in denen Ordnungsmaßnahmen nach § 146 Abs. 1BauGB vorliegen und daher ein Sanierungsausgleichsbetrag erhoben werden kann.