Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 25. November 2021 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
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