OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.11.2016
VII-Verg 40/16
Normen:
GWB § 97 Abs. 7; GWB § 118 Abs. 2;

Erlass eines Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 40/16

DRsp Nr. 2017/2167

Erlass eines Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren

Hat der öffentliche Auftraggeber zu Unrecht ein Vergabeverfahren aufgehoben und den Auftrag neu ausgeschrieben, obwohl ein Vergabenachprüfungsverfahren betreffend das ursprüngliche Verfahren anhängig war, so ist ihm zur Wahrung der Rechte des das Verfahren betreibenden Bieters in dem neu eingeleiteten Verfahren der Zuschlag zu untersagen.

Tenor

Auf den Antrag der Antragstellerin vom 4. November 2016 wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung entsprechend § 115 Abs. 3 GWB a. F. aufgegeben zu unterlassen, den der Beigeladenen erteilten Auftrag Berliner Schloss Humboldtforum - Gebäudeautomation 4491-2016 vorm. 437-2016 durchzuführen.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 7; GWB § 118 Abs. 2;

Gründe

I.

1. 2. 3. 1. 2.