Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. Mai 2007 ist wirkungslos.
Die Gerichtskosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu ½ sowie der Beklagte und der Beigeladene jeweils zu ¼. Die Gerichtskosten des Verfahrens zweiter Instanz tragen Kläger und Beklagter je zu ½.
Die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
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