Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 2008 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klage ist als Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung des - früheren - Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichtet.
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