Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 40 000 € festgesetzt.
Die auf §
Die Beschwerde möchte der Sache nach rechtsgrundsätzlich klären lassen,
in welchem Umfang die Gemeinde Belange in der Bauleitplanung zu ermitteln und zu berücksichtigen hat, die bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan dem Grunde nach bekannt waren und berücksichtigt worden sind, die ein Antragsteller aber erst nach Einleitung eines Normenkontrollverfahrens näher dargelegt hat.
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