Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 703,59 € festgesetzt.
Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Sie führt weder auf einen Verfahrensfehler (§
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