BVerwG - Beschluss vom 24.08.2015
9 B 34.15
Normen:
BauGB § 131 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 23.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 2265/13

Ermittlung der Erschließung eines Baugrundstückes

BVerwG, Beschluss vom 24.08.2015 - Aktenzeichen 9 B 34.15

DRsp Nr. 2015/16517

Ermittlung der Erschließung eines Baugrundstückes

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 703,59 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 131 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Sie führt weder auf einen Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) noch lässt sie erkennen, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat.