Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19.09.2016 gegen den ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.09.2016 -
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung, der Antragsgegnerin zu untersagen, nach der von dieser veranlassten Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen - Bagger- und Transportleistungen aus der Bundeswasserstraße O -, an welcher sich die Antragstellerin als Bestbietende beteiligt hatte, die fraglichen Leistungen nunmehr in einem neuen, europaweiten offenen Verfahren auszuschreiben. Die Parteien streiten hierbei vor dem Hintergrund der Bestimmung des Schwellenwerts gemäß §
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