Der am 20.11.2017 bekannt gemachte Bebauungsplan 2487 für ein Gebiet in Bremen-Horn-Lehe zwischen Hochschulring, Wilhelm-Herbst-Straße, Robert-Hooke-Straße und Bundesautobahn A 27 ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers je zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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