VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.2022
5 S 1940/20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3;

Ermittlung und Bewertung der Belange durch Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne; Ermittlung der Standortalternativen für ein Gewerbegebiet; Städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2022 - Aktenzeichen 5 S 1940/20

DRsp Nr. 2022/14338

Ermittlung und Bewertung der Belange durch Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne; Ermittlung der Standortalternativen für ein Gewerbegebiet; Städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans

Mit Rücksicht darauf, dass die nach § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmende Bewertung von Standortalternativen vollständig in das Planungsermessen der Gemeinde fällt, steht dieser schon bei der im Rahmen des § 2 Abs. 3 BauGB vorzunehmenden "isolierten" Bewertung einer ins Spiel gebrachten Standortalternative ein Bewertungsspielraum zu. Flächen, die aus nachvollziehbaren städtebaulichen Gründen ungeeignet sind und aus Sicht der Gemeinde als real mögliche Lösungen nicht ernsthaft in Betracht kommen, kann sie schon in diesem Verfahrensstadium von der weiteren Betrachtung ausschließen.

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Gebersheimer Weg" der Antragsgegnerin.