OVG Lüneburg vom 23.01.1991
9 L 242/89
Normen:
BauGB § 10; BauGB § 125; NdsStrG (Straßengesetz Niedersachsen) § 47 Nr. 2; NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 40 Abs. 1 Nr. 5;

Erschließungsbeitragsrecht: Herstellung einer Erschießungsanlage, Umdeutung eines Erschließungsbeitragsbescheids

OVG Lüneburg, vom 23.01.1991 - Aktenzeichen 9 L 242/89

DRsp Nr. 2009/17081

Erschließungsbeitragsrecht: Herstellung einer Erschießungsanlage, Umdeutung eines Erschließungsbeitragsbescheids

1. Die rechtmäßige Herstellung einer Erschließungsanlage setzt einen Bebauungsplan voraus, woran es fehlt, wenn an Stelle der festgesetzten Verkehrsfläche von 10 m Breite eine Fahrbahn mit lediglich 3 m Breite hergestellt wird. 2. Ein Bescheid der Samtgemeinde, mit dem Erschließungsbeiträge für die Rechnung einer Mitgliedsgemeinde abgerechnet werden, lässt sich nicht in einen Bescheid der Samtgemeinde zur Abrechnung eigener Straßenbaukosten umdeuten.

Normenkette:

BauGB § 10; BauGB § 125; NdsStrG (Straßengesetz Niedersachsen) § 47 Nr. 2; NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 40 Abs. 1 Nr. 5;

Gründe:

I.

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der ehemals selbständigen Gemeinde B. vom 10. April 1966 in der Fassung der 1. Änderung vom 12. April 1972 liegt.