Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Straße "Stadteinfahrt Nord - R-Allee" in A-Stadt.
Sie ist Eigentümerin der in der Gemarkung D-Stadt, Flur A., gelegenen Grundstücke mit den Flurstücksbezeichnungen
2511/6,
2507/2,
2508,
2511/5,
9385,
9387.
Auf diesen Grundstücken ist das Umweltbundesamt errichtet worden. Die Flächen des Umweltbundesamtes werden von der H-Straße im Norden, der H-H-Straße im Osten, der U-Straße im Süden und der neu hergestellten R-Allee im Westen eingefasst.
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