Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.03.2020 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um Kostenerstattungsansprüche wegen der Versendung eines Abschlussschreibens.
I. II.
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