VGH Bayern - Beschluss vom 19.02.2019
1 C 17.1871
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 M 17.521

Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten in einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Getreide- und Strohlager

VGH Bayern, Beschluss vom 19.02.2019 - Aktenzeichen 1 C 17.1871

DRsp Nr. 2019/4297

Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten in einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Getreide- und Strohlager

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten. Der Kläger begehrte mit seiner Klage in der Hauptsache die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Getreide- und Strohlager. Mit Urteil vom 21. Januar 2016 hat das Verwaltungsgericht unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids den Beklagten verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.