VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 23.06.2016
5 S 634/16
Normen:
BauGB § 31 Abs. 1; BauGB § 212a; BauGB § 214 Abs. 14; BauGB § 246 Abs. 10; BauGB § 246 Abs. 12; BauGB § 246 Abs. 14; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BauNVO § 2; BauNVO § 11 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2016, 1738
DÖV 2016, 831
NVwZ-RR 2016, 6
NVwZ-RR 2016, 725
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 494/16

Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage einer Abweichungsentscheidung i.R.v. nachbarlichen Abwehrrechten; Nutzungsänderung eines ehemaligen Hotels in eine Unterkunft für Asylberechtigte und Flüchtlinge

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.06.2016 - Aktenzeichen 5 S 634/16

DRsp Nr. 2016/11893

Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage einer Abweichungsentscheidung i.R.v. nachbarlichen Abwehrrechten; Nutzungsänderung eines ehemaligen Hotels in eine Unterkunft für Asylberechtigte und Flüchtlinge

Die nachbarlichen Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung, die auf der Grundlage einer Abweichungsentscheidung nach § 246 Abs. 14 BauGB erteilt worden ist, gehen jedenfalls nicht weiter, als wenn das Vorhaben ohne Abweichungsentscheidung genehmigt worden wäre.

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragsgegners und des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. März 2016 - 11 K 494/16 - geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 3. Februar 2016 wird ablehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts auf jeweils 15.000,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 1; BauGB § 212a; BauGB § 214 Abs. 14; BauGB § 246 Abs. 10; BauGB § 246 Abs. 12; BauGB § 246 Abs. 14; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BauNVO § 2; BauNVO § 11 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.