Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
I. Die antragstellende Gemeinde wendet sich gegen die den Beigeladenen vom Landratsamt F.... erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 10. August 2016 für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Südteil des Grundstücks Fl. Nr. .../... Gemarkung O.
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