VGH Bayern - Beschluss vom 21.12.2016
9 CS 16.2082
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 1 und S. 3; BayBO Art. 59 S. 1 Nr. 1 letzte Alt.; BayBO Art. 81 Abs. 1 Nr. 4; BauNVO § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 14.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 16.01753

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz; Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Einhaltung der Abstandsflächen

VGH Bayern, Beschluss vom 21.12.2016 - Aktenzeichen 9 CS 16.2082

DRsp Nr. 2017/9656

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz; Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Einhaltung der Abstandsflächen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 1 und S. 3; BayBO Art. 59 S. 1 Nr. 1 letzte Alt.; BayBO Art. 81 Abs. 1 Nr. 4; BauNVO § 17 Abs. 1;

Gründe

I. Die antragstellende Gemeinde wendet sich gegen die den Beigeladenen vom Landratsamt F.... erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 10. August 2016 für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Südteil des Grundstücks Fl. Nr. .../... Gemarkung O.