OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.11.2016
2 M 105/16
Normen:
BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2 2. Alt.; BauO LSA § 6;

Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Wohnhauses in ein Einfamilienhaus; Nachbarschutz durch das Gebot der Rücksichtnahme (hier: Verschattung)

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2016 - Aktenzeichen 2 M 105/16

DRsp Nr. 2017/11098

Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Wohnhauses in ein Einfamilienhaus; Nachbarschutz durch das Gebot der Rücksichtnahme (hier: Verschattung)

Eine mögliche Verschattung des Nachbargrundstücks bzw. des Gartens begründet nicht per se einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot. Im Baurecht wird eine bestimmte Dauer oder Qualität der Tagesbelichtung eines Grundstücks grundsätzlich nicht gewährleistet, da in einem bebauten innerstädtischen Gebiet immer damit gerechnet werden muss, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks bzw. von Wohnräumen kommt.

Normenkette:

BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2 2. Alt.; BauO LSA § 6;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen ein Bauvorhaben der Beigeladenen auf einem benachbarten Grundstück.