Die Verfahren 22 CS 19.281, 22 CS 19.304 und 22 CS 19.305 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden (§
Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Januar 2019 (Az.: W 4 S 18.1629) und vom 30. Januar 2019 (Az.: W 4 S 18.1630 und W 4 S 18.1631) werden jeweils in den Ziffern I und II abgeändert.
III.Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen die Nr. I. des Bescheids des Antragsgegners vom 27. Juli 2017 wird wiederhergestellt.
IV.Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten trägt die Beigeladene in beiden Rechtszügen selbst.
V.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|