VGH Bayern - Beschluss vom 23.08.2016
22 CS 16.1266
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BayBO Art. 82 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 06.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen B 2 S 16.253

Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Windkraftanlagen; Erlass eines Vorbescheids vor Inkrafttreten der 10-H-Regelung für Windkraftanlagen

VGH Bayern, Beschluss vom 23.08.2016 - Aktenzeichen 22 CS 16.1266

DRsp Nr. 2016/15145

Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Windkraftanlagen; Erlass eines Vorbescheids vor Inkrafttreten der 10-H-Regelung für Windkraftanlagen

Die gegenüber einem Dritten eingetretene relative Bestandskraft eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids ist ausreichend, um diesem Dritten gegenüber eine Bindungswirkung abschließender Feststellungen des Vorbescheids über das Vorliegen von Genehmigungsvoraussetzungen auszulösen.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BayBO Art. 82 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth, mit dem sein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen abgelehnt wurde.

1. 2.