Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth, mit dem sein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen abgelehnt wurde.
1. 2.
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