VGH Bayern - Beschluss vom 14.08.2019
9 ZB 19.766
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 71;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 22.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 17.1360

Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Schweinestalls; Berücksichtigung des Gebots der Rücksichtnahme bei einem Bauvorhaben

VGH Bayern, Beschluss vom 14.08.2019 - Aktenzeichen 9 ZB 19.766

DRsp Nr. 2019/13432

Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Schweinestalls; Berücksichtigung des Gebots der Rücksichtnahme bei einem Bauvorhaben

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Beigeladene.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 71;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Schweinestalls mit Güllegrube für 70 produktive Zuchtsauen mit Nachzucht auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung H... Die Beigeladene verweigerte hierzu ihr Einvernehmen und das Landratsamt R... lehnte den Vorbescheidsantrag des Klägers mit Bescheid vom 16. November 2017 ab. Auf die Klage des Klägers hin hob das Verwaltungsgericht Würzburg den Bescheid vom 16. November 2017 auf und verpflichtete den Beklagten, dem Kläger den Vorbescheid wie beantragt zu erteilen. Hiergegen richtet sich der Antrag auf Zulassung der Berufung der Beigeladenen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.