Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus der gemäß §
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