BVerwG - Beschluss vom 12.01.2017
4 B 44.16
Normen:
BauGB § 34 Abs. 3;
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 29.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 LB 8/14

Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich durch einen neu hinzutretenden Einzelhandelsbetrieb

BVerwG, Beschluss vom 12.01.2017 - Aktenzeichen 4 B 44.16

DRsp Nr. 2017/1869

Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich durch einen neu hinzutretenden Einzelhandelsbetrieb

Ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an einem nicht integrierten Standort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 3;

Gründe

Die auf sämtliche Gründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beigeladene beimisst.