OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.08.2019
3 Wx 151/19
Normen:
WEG § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 13.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen GH-9579-13

Fehlende Verwalterzustimmung zur Veräußerung von WohnungseigentumErsetzung durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2019 - Aktenzeichen 3 Wx 151/19

DRsp Nr. 2020/926

Fehlende Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum Ersetzung durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung

1. Der Verwalter nimmt im Rahmen der Befugnis zur Zustimmung zu einer Veräußerung nach § 12 Abs. 1 WEG kein eigenes Recht wahr, sondern wird grundsätzlich als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig. 2. Wohnungseigentümer können unabhängig von einer Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Verwalter jederzeit selbst über die Erteilung der Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss in einer Eigentümerversammlung entscheiden.

Tenor

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Düsseldorf - Rechtspfleger - vom 13. Juli 2019 wird aufgehoben.

Normenkette:

WEG § 12 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Beteiligte zu 1 ist als Eigentümer des vorgenannten Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen. Bei dem Grundbesitz handelt es sich um Wohnungseigentum, das zur Wohnungseigentümergemeinschaft A... B... in C... gehört. Einzige Miteigentümerin ist D....