Der Bebauungsplan "W************" der Gemeinde O********* einschließlich der Erhaltungssatzung für dieses Gebiet in der am 24. März 2010 öffentlich bekannt gemachten Fassung ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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