Der Streitwert wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um den Streitwert beim Vorliegen sowohl absehbarer Auswirkungen für die Folgejahre (§
Verfahrensgegenstand war die Einkommensteuer der Jahre 2012 bis 2016, dort jeweils die Frage, ob die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer abziehbar sind. Das beklagte Finanzamt half im Klageverfahren ab und hat gemäß Kostenbeschluss die Kosten zu tragen. Die steuerlichen Auswirkungen ergeben sich wie folgt:
2012 | 27 € |
2013 | 108 € |
2014 | 464 € |
2015 | 56 € |
2016 | 33 € |
Summe 688 €
Durchschnitt 137,60 €, gerundet 138 €
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