FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 25.04.2019 (9 KO 9140/18)
Die Erinnerung vom 15. August 2018 wird zurückgewiesen. Der Erinnerungsführer hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. I. Streitig ist die Höhe des hinsichtlich der Gerichtskostenrechnung anzusetzenden [...]