Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde, über die gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren zutreffend auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Streitwert ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in Fällen der vorliegenden Art nach §
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 -, NVwZ 2019, 724 = juris Rn. 23; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 -
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