Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. August 2022 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. August 2022 entscheidet die Berichterstatterin gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
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