Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 8. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Das am 13. Juli 2020 per Fax eingegangene Schreiben des Klägers, mit dem er sich gegen die Kostenrechnung vom 8. Juli 2020 wendet, ist als Erinnerung im Sinne von §
Die Erinnerung, über die der Senat nach der senatsinternen Geschäftsverteilung durch den Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 -
Die angegriffene Kostenrechnung ist im Verfahren
Die per Fax übermittelte Erinnerung war nicht unterzeichnet. Ob das dem Schriftformerfordernis gemäß §
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