Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Halle vom 14. April 2022 aufgehoben.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde vom 04.05.2022 gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr.
Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um Auskunft und Zahlung einer Provision für die Vermittlung und den Verkauf medizinischer Produkte, insbesondere auch Atemmasken.
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