VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2018
5 S 1873/15
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauNVO § 11 Abs. 1;

Festsetzung eines gewerblich genutzten Sondergebiets für eine Abfallentsorgungsanlage; Anforderungen an die Überplanung einer gewerblichen Bestandsbebauung; Planungsziel des vorsorglichen Schutzes der Umgebung vor Immissionen; Auswirkungen der Planung auf die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten und die tatsächliche Schutzbedürftigkeit der Umgebung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2018 - Aktenzeichen 5 S 1873/15

DRsp Nr. 2019/2760

Festsetzung eines gewerblich genutzten Sondergebiets für eine Abfallentsorgungsanlage; Anforderungen an die Überplanung einer gewerblichen Bestandsbebauung; Planungsziel des vorsorglichen Schutzes der Umgebung vor Immissionen; Auswirkungen der Planung auf die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten und die tatsächliche Schutzbedürftigkeit der Umgebung

1. Bei der Überplanung einer gewerblichen Bestandsbebauung mit dem Planungsziel des vorsorglichen Schutzes der Umgebung vor Immissionen muss die Gemeinde umfassend die Auswirkungen der Planung auf die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten und die tatsächliche Schutzbedürftigkeit der Umgebung ermitteln und bewerten.2. Allein das immissionsschutzrechtliche Trennungsgebot ermöglicht es nicht, die bauplanungsrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten eines auf Grundlage von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen angesiedelten gewerblichen Betriebes zu begrenzen, ohne dass diese Einschränkungen mit der Vermeidung eines näher bestimmten Risikos der Gefährdung oder Belästigung der Umgebung gerechtfertigt werden können.