Der Bebauungsplan "SO Bäderviertel Mitte" vom 30. Januar 2018, bekannt gemacht am 31. Januar 2018, ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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